Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Ods Textildruck Stand 2/2008
§ 1. Geltung
1. Bei Auftragserteilung gelten nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Form am nächsten kommen.
2. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform
§ 2. Angebot & Vertragsabschluss
1. Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrunde gelegten Auftragsdaten und sind frei bleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit.
2. Aufträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung von Ods als angenommen.
Enthält das Angebot von Ods offensichtliche Irrtümer, Schreib-, Druck- oder Rechenfehler, ist der Auftrag nicht verbindlich.
3. Warenmuster werden nur nach Anforderung und gegen Lieferschein gesendet oder gefertigt. Sie werden bei ausbleibender Rückgabe 2 Wochen nach Lieferung, oder bei Beschädigung / Verschmutzung, berechnet.
4. Ausfallmuster werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und gegen gesonderte Berechnung angefertigt.
5. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich dadurch entstehender Maschinenstillstandskosten, werden weiter berechnet.
Hierin eingeschlossen sind auch Wiederholungen von Andrucken, die wegen geringfügigen, technisch unvermeidbaren Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
6. Eine Garantie gilt nur dann als von Ods übernommen, wenn Ods schriftlich oder in Textform eine Beschaffenheit als garantiert bezeichnet hat. Die Beschaffenheit von Waren, Proben oder Mustern wird nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
7. Sämtliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Schriftformabrede selbst. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
§ 3. Lieferung
1. Wir liefern unfrei ab Werk Berlin, per Stadtkurier, Paketpost, Expressfracht, oder Spedition.
2. Lieferfristen sind, soweit schriftlich von Ods bestätigt, verbindlich. Sonstige Liefertermine sind unverbindlich. Lieferfristen verlängern sich um Zeiträume, in denen der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber Ods, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.
3. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von Ods beim Kunden, jedoch nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrags geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue Lieferfrist mit der Bestätigung der Änderung durch Ods.
4. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird.
5. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt.
6. Teillieferungen sind zulässig und entsprechend den Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei überfälligen Posten behalten wir uns weitere Lieferungen vor.
7. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 5% der beauftragten Menge, sind technisch bedingt und können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
§ 4. Zahlungsbedingungen
1. Zahlung bei Abholung / Lieferung, bar, per Scheck, per Nachnahme, oder Vorabüberweisung.
2. Bei einem Auftragswert ab 5.000 € werden nach Bestätigung das Auftrages durch Ods 50% des Auftragswertes fällig. Bei einem Auftragswert ab 10.000 € werden nach Bestätigung das Auftrages durch Ods 70% des Auftragswertes fällig.
3. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Es wird, sofern nicht anders vereinbart, die jeweils günstigste von uns nutzbare Versandart gewählt.
§ 5. Eigentumsvorbehalt
1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren.
2. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware gelten die entstehenden Forderungen als an uns abgetreten.
§ 6. Gewährleistung
1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit und erkennbare Mängel zu prüfen und diese unverzüglich, schriftlich zu rügen.
2. Begründete Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehen nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt, oder falls eine von uns schriftlich zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt.
3. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken.
4. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des Auftraggebers aus, zu Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Lieferung.
5. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiter zu bearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde.
6. Für die Qualität sind die von Ods gelieferten Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Eben so können handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. nicht beanstandet werden.
7. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
§ 7. Verwahrung und Versicherung
1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt.
2. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ 8. Eigentum und Urheberrecht
1. Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, usw. bleiben unser Eigentum, sofern die Rechte nicht ausdrücklich abgetreten wurden.
Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, herhalten.
2. Wird uns für einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen, von Ansprüchen Dritter stellt er uns bei Vertragsantritt frei.
§ 9 Gerichtsstand Erfüllungsort
1. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin.
